Notarkosten
Was kostet die Beauftragung von Herrn Goertz als Notar?
Herr Goertz rechnet seine Kosten grundsätzlich auf der Basis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ab.
Was ist im GNotKG geregelt?
Das Gerichts- und Notarkostengesetz erhält abschließend alle Gebühren, die ein Notar für seine Tätigkeiten verlangen kann. Auch
zahlreiche Vorschriften zu den Gerichtskosten sind enthalten.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Für jedes Geschäft sieht das Gesetz einen
bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst
dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.
Was kostet mich eine erste Beratung bei Notar Goertz?
Die Gebühr für die erste Beratung richtet sich nach dem Rechtsproblem und dem Geschäftswert. Aus Erfahrung kann jedoch gesagt
werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 100 bis 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer liegen. Sollten die Kosten für die Erstberatung höher ausfallen, werden Sie hierüber
vorab informiert. Falls es zeitnah zu einer Beurkundung kommen sollte, fallen nur die Beurkundungsgebühren an. Etwa von Ihnen gezahlte Beratungsgebühren werden dann angerechnet.