Anwaltskosten
Was kostet die Beauftragung von Herrn Goertz als
Rechtsanwalt?
Herr Goertz rechnet seine Vergütung grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Was ist im RVG geregelt?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis. Im Gesetzestext sind die allgemeinen
gebührenrechtlichen Vorschriften enthalten. Das Vergütungsverzeichnis enthält die einzelnen Gebührentatbestände. Das Vergütungsverzeichnis ist dem Gesetz als Anlage 1 beigefügt.
Welche Gebühren können entstehen?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht mehrere Gebührenarten vor. Entweder sind Fest- oder Rahmengebühren festgelegt. Festgebühren
fallen in der Regel für die gerichtliche Tätigkeit im Zivilrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitestgehend für die Gebiete des Straf-
und Sozialrechts vor.
Wie berechnet sich eine Gebühr?
Das Anwaltshonorar berechnet sich in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß
entfalteten Tätigkeit. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich aus der Gebührentabelle, die als Anlage 2 dem Rechtsanwaltsverzeichnis beigefügt ist.
Was kostet mich eine erste Beratung bei Rechtsanwalt Goertz?
Das hängt vom Gegenstandswert ab. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie aber nicht höher als 190 Euro zzgl.
Mehrwertsteuer (226,10 Euro).
Wieviel Beratung bekomme ich für ein solches Gespräch?
Das hängt vom Anwalt ab. Herr Goertz nimmt sich Zeit für jeden Fall. Bis zu einer Stunde wird für das erste Gespräch in Erbsachen vom Sekretariat angesetzt.