Die Kanzlei ist spezialisiert auf das deutsche Erbrecht (einschließlich Beziehungen zu ausländischen Rechtsordnungen) sowie auf notarielle Aufgabenstellungen.
Rechtsanwalt Dieter Goertz ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar. Er berät Sie umfassend bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge. Hierzu zählen Testaments- und Vermögensgestaltungen, aber auch die Errichtung von Vorsorgevollmachten, falls gewünscht mit Betreuungs- und Patientenverfügung.
Nach einem Erbfall betreut Herr Goertz Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe, Pflichtteilsberechtiger, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder ganz allgemein bei der Nachlassabwicklung.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
DIETER GOERTZ
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